Unsere Vertragsbedingungen

Im Folgenden finden Sie die Vertragsbedingungen inklusive AGB und Widerrufsbelehrung der ACADEMY Fahrschule Thomas Bache.


I. Vertragsbedingungen    

  1. Informationen zur Fahrschule      
  2. Informationen zu den Preislisten 
  3. Widerrufsbelehrung

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen  
         

I. Vertragsbedingungen

1. Informationen zur Fahrschule   

ACDEMY Fahrschule Thomas Bache         
Fahrschulinhaber: Herr Thomas Bache    
Pfalzgrafenstr. 65 a
67061 Ludwigshafen
Mobil: 0177-826 08 45
Fax: 06236-69 33 933
info@academy-fahrschule.bache.de

Standort 1:         
Pfalzgrafenstr. 65 a     
67061 Ludwigshafen  

Standort 2:         
Hauptstr. 32      
67141 Neuhofen

Standort 3:         
Maxstr. 48          
67122 Altrip       

Informationen zu unseren derzeit aktuellen Theoriezeiten erfahren Sie auf unserer Homepage.

 

2. Information zu den Preislisten   

Im Folgenden finden Sie unsere aktuellen Preislisten für die Führerscheinausbildung.

Klasse B
 
Grundbetrag: 159,00 Euro
Übungsstunden: 45,00 Euro
Sonderfahrten: 50,00 Euro
Vorstellung zur Theorieprüfung: 60,00 Euro
Vorstellung zur Praxisprüfung: 120,00 Euro
 

Klasse BE
 
Grundbetrag: 100,00 Euro
Übungsstunden: 50,00 Euro
Sonderfahrten: 65,00 Euro
Vorstellung zur Praxisprüfung: 149,00 Euro
 
 
Klasse B96
 
Grundbetrag: 300,00 Euro
 
 
MPU-Beratung
 
Ab 300,00 Euro
 
 

3. Widerrufsbelehrung         

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür die folgende Muster-Widerrufserklärung verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.  
 

Hiermit widerrufe ich den von mir am xx.xx.20xx abgeschlossenen Fahrschulausbildungsvertrag.
 
Name des/der Verbraucher(s)
 
Anschrift des/der Verbraucher(s)
 
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
 
Datum
 
 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule  

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Academy Fahrschule Thomas Bache

Stand 15.01.2018
 
 
1. Bestandteil der Ausbildung
 
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Schriftlicher Ausbildungsvertrag. Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. Rechtliche Grundlagen der Ausbildung.

Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden. Rechtsverordnungen    namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.

Beendigung der Ausbildung.

Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.

Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 32FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen.

Eignungsmängel des Fahrschülers Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.
 
 
2. Entgelte, Preisaushang
 
Die im Ausbildungsvertrag zu Vereinbarenden Entgelte, haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.
 
 
3. Grundbetrag und Leistungen
 
a) mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung.

Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse;

die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig. Entgelt für Fahrstunden und Leistungen.

b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten:

Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.

Absage von Fahrstunden/Benachrichtigungsfrist. Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen.

Wartezeiten bei Verspätung. Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten

Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen.  Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden. Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen.

c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt.  Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben.
 
 
4. Zahlungsbedingungen
 
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden   der   Grundbetrag   bei   Ab-schluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.

Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen. Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.

Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung. Das Entgelt für eine eventuelle erforderliche weitere theoretische Ausbildung
(Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.
 
 
5. Kündigung des Vertrages
 
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden: Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler

a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertrags-abschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als   3   Monate ohne triftigen Grund unterbricht.

b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat.

c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt. Textform der Kündigung Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.
 
Gerichtsstand.
Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.